Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt nach den gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre ab Lieferdatum. Es gelten im Allgemeinen die zur Produktbeschreibung zugesagten Garantiezeiten.
Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, oder vorsätzlich oder fahrlässig begangener Falschbehandlung, sowie unsachgemäße Montage und durch äußere Einflüsse entstandene Schäden zurückzuführen sind. Hierzu zählt ausdrücklich auch die unsachgemäße Reinigung von Fensterfolien.
Fensterfolien sind während der Montage möglichst staubfrei zu behandeln. Geringe Einschlüsse von Schmutzpartikeln und Staubteilen sind produkt- und montagebedingt und nicht vermeidbar und sind kein Grund zur Reklamation. Dies Hauptsächlich bei Außenmontage der Fensterfolien. Wirkung und Lebensdauer werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
Für eventuelle Schäden nach Installation von Folien wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Glasbruch. Ausdrücklich wird die Übernahme von Kosten – gleich welcher Art – ausgeschlossen. Technische Angaben zu den Produkten beziehen sich immer nur auf die unverbindlichen Herstellerangaben. Montagevorschriften sind ausdrücklich zu beachten und einzuhalten. Gegebenenfalls ist vor der Montage mit Armolan Europe GmbH Rücksprache zu halten. Außenfolien sind nach der Montage an den Rändern mit neutralvernetztem Silikon zu versiegeln um die Gewährleistung zu erhalten.
Gegenüber Kaufleuten bleiben die Vorschriften der § 377 HGB unberührt. Der Kunde hat die Ware unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Richtigkeit, Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen müssen in Schriftform an info@armolan.de erfolgen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 7 Werktagen, gilt die Ware als vertragsgemäß anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar.
Produktgarantie
Garantiedauer
Für alle bei uns gekauften, professionell installierten, Fensterfolien gewährt die Armolan Europe GmbH, im Gewerblichen wie auch privaten Bereich, ab dem Datum der ursprünglichen Installation:
- für Außenfolien* bei vertikaler Installation (90 Grad Winkel):
- über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren
- für Außenfolien* bei einer Installation auf einer Schrägverglasungen (45 bis 89 Grad Winkel):
- über einen Zeitraum von drei (3) Jahren
- für Innenfolien:
- über einen Zeitraum vom zehn (10) Jahren
- für Sicherheitsfolien:
- über einen Zeitraum von zehn (10) Jahren
- für die Autotönungsfolien** "Daytona":
- über eine Zeitraum vom sieben (7) Jahren
- für die Autotönungsfolien** "Eldorado":
- über einen Zeitraum von zehn (10) Jahren
- für die Autotönungsfolien** "Ventura IR":
- über einen Zeitraum von zehn (10) Jahren
eine Garantie gegen Abblättern, Rissbildung, Delaminierung und Demetallisierung***.
Diese Garantie deckt keine Mängel oder Schäden ab, die auf eine schlechte oder fehlerhafte Installation zurückzuführen sind, und / oder die nicht entspechend den Anweisungen des Herstellers installiert wurden.
Garantieansprüche
Für die Beantragung eines Garantieanspruches bei defekten Folien gelten grundsätzich folgende Bestimmungen:
für das Bearbeiten eines Antrags benötigen wir folgendes:
- Original Rechnung
- Produktbeschreibung
- Rollennummer(n)
- Probe(n) der Reklamierten Folie
- Detaillierte Beschreibung des/der Fehlers
- Menge / Anzahl der Reklamierten Folie(n)
Auf Verlangen ist die gesamte beanstandete Folie an die Armolan Europe GmbH zurückzusenden.
Nach dem Analysieren und Bewerten der eingereichte(n) Probe(n) der reklamierten Folie(n) wird ein Garantieanspruch bestätigt oder als unbegründet abgelehnt.
Rückerstattung von bestätigten Garantieansprüchen
Wird ein Garantieanspruch bei einem Produktmangel nach einer Prüfung durch die Armolan Europ GmbH bestätigt, so wird eine Gutschrift in max. der Höhe des aktuellen Verkaufspreises auf das Konto des Kunden gebucht.
* An den Rändern der Außenfolien muss eine Silikonfuge mit neutralvernetzendem Silikon angebracht werden, um jeglichen Oxidation zu vermeiden. Dies ist im Außenbereich verbindlich, um die Garantie zu gewährleisten.
** Die Garantie deckt keine allgemeine Farbveränderung oder Ausbleichung ab, die auf der allmählichen, herstellungsbedingten Aufhellung basiert. Des Weiteren tritt die Garantie nicht in Kraft, falls die Installation gegen die lokalen Richtlinien und Gesetze zur Fahrzeug-Tönung verstößt, oder die Folie unsachgemäß, oder falsch installiert wurde.
*** Nur bei Metallisierten Folien.